
AGB
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie sind Inhalt aller mit uns abgeschlossener Verträge und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Stand: 01.06.2021
1. Angebote und Auftragsbestätigung
Für den Umfang der Lieferungen und Montagen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich, mündliche Absprachen und nachträgliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Kosten für die Erstellung von Konzepten und die damit zusammenhängenden Vorbereitungsarbeiten werden berechnet. Dabei erfolgt die Abrechnung nach der Honorarordnung für Ingenieure. Bei einer Auftragserteilung werden die Kosten nicht in Rechnung gestellt. Für Projektierungsarbeiten wird ein separater Vertrag abgeschlossen.
Die Stornierung von Aufträgen kann nur mit unserem schriftlichen Einverständnis anerkannt werden.
Offensichtliche Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen nur von uns berichtigt werden.
2. Lieferzeiten und Ausführungstermine
Die Lieferzeit läuft ab dem Eingang der ersten Zahlung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unserer Beeinflussung liegen, wie Streiks bei Zulieferern, Aussperrung, höhere Gewalt oder ähnliches, können die Lieferzeit verlängern oder unmöglich machen.
Der Auftraggeber kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung zu einem angemessenen späteren Zeitpunkt erfolgt. Bleibt eine Erklärung aus, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In solchen Fällen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
3. Zahlungsbedingungen und -fristen
Alle Preise verstehen sich ohne die zurzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Zahlungen sind per Überweisung auf eines unserer benannten Geschäftskonten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber zu tätigen.
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung bei einem Auftragswert über 5.000,00 € wie folgt:
30 % bei Auftragserteilung
30 % nach halber Lieferzeit
35 % bei Versandbereitschaft, jedoch spätestens vor Montagebeginn
5 % nach Inbetriebnahme, jedoch spätestens 1 Monat nach Lieferung
Die 2. und 3. Zahlung ist durch eine Bürgschaft des Kunden abzusichern. Alle Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Alle Montage- und Reparaturrechnungen sind nach Erhalt sofort zu bezahlen. Bei Zahlungsüberschreitungen berechnen wir Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankzins. Andere Zahlungsweisen können wir nur nach schriftlicher Vereinbarung akzeptieren. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aus von uns nicht anerkannten Gründen zurückzuhalten.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zum Eingang aller vereinbarten Zahlungen bleiben alle gelieferten Gegenstände Eigentum des Auftraggebers, auch in eingebautem Zustand. Die Lieferungen bzw. Ausrüstungsteile werden durch die Montage weder wesentliche noch einfache Bestandteile des Gebäudes.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eventuell anstehende Pfändungen durch Dritte dem Auftraggeber anzuzeigen.
5. Gefahrenübergang
Mit dem Beginn der Verladung der Lieferteile im Werk des Lieferers geht - auch bei freier Lieferung - die Gefahr auf den Besteller über. Bei der Übernahme von Lieferteilen des Auftraggebers erfolgt der Gefahrenübergang erst nach Anlieferung der Teile im Werk. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so tritt der Gefahrenübergang 14 Tage nach dem Datum der Versandbereitschaftsmeldung ein.
6. Gewährleistung
Gewährleistung Für Mängel an der Ausrüstung - hierbei ist das Fehlen zugesicherter Eigenschaften einbezogen - haftet der Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
- Nur für erkennbare Mängel leisten wir innerhalb von 24 Monaten nach Inbetriebnahme in der Weise Gewähr, dass durch unsere Wahl ein unentgeltlicher Austausch oder Nachbesserung erfolgt. Dabei gehen ersetzte Teile in unser Eigentum über.
- Schäden durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, ungeeignete Betriebs- und Schmiermittel usw. ersetzen wir nicht.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder durch Dritte ohne unsere Einwilligung erfolgen.
- Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auch nur auf die von uns gelieferten und montierten Ausrüstungsgegenstände.
- Für Gebrauchtmaschinen wird keine Haftung übernommen.
- Angegebene Leistungszusagen beruhen auf den vom Auftraggeber angegebenen Werten zur Berechnung, sie dienen der Auslegung der Anlagen und Bauteile. Hieraus ergeben sich jedoch keinerlei Ansprüche auf Ersatz etwaiger Folgeschäden bei Nichterreichen der Angaben, wie z.B. Produktionsausfall oder -minderung.
7. Rücktritt und Minderung
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
Sollten unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die auf Grund der Änderung der Leistung entstehen, oder sollte sich die nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung des Auftrages herausstellen, dann muss dem Auftragnehmer ein teilweiser oder gänzlicher Auftragsrücktritt eingeräumt werden.
8. Montagen
8.1 Montagebedingungen
Bevor wir mit unseren Demontage- und Montagearbeiten beginnen, müssen alle Bauarbeiten und sonstige Vorarbeiten abgeschlossen sein. Die Maschinenräume und Turbinenkammern sind vor Demontagen und Montagen besenrein zu säubern. Eine sichere Absperrung der Wasserzufuhr ist zu gewährleisten.
Für die Lagerung von bereits angelieferten Baugruppen hat der Auftraggeber zu sorgen. Es sind hierfür trockene und im Baustellenbereich befindliche Lagerstellen auszuwählen.
Entstehen durch die Nichteinhaltung oben genannter Bedingungen Reise- und Wartezeiten, so werden diese in Rechnung gestellt. Erforderliche Hilfskräfte sind nach Absprache mit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zu stellen. Diese verbleiben unter Aufsicht, Verantwortung und Versicherungspflicht des Auftraggebers.
Spezielle Hebezeuge - wie Kräne usw. - sowie sonstige Bedarfsmittel - Rüsthölzer, Keile, Unterlagen usw. - werden vom Auftraggeber bei Bedarf gestellt. Erd-, Bau- und Gerüstarbeiten (Durchbrüche, Fundamente, Kabelkanäle usw.) gehören nicht zum Lieferumfang.
Die zum Betrieb der Baustelle notwendigen Versorgungen stellt der Auftraggeber kostenlos zur Verfügung (Elektroenergie 220/400 V 16 A, Heizung, Trinkwasser u.dgl.).
Für die Abstellung der Werkzeuge hat der Auftraggeber einen geeigneten und verschließbaren Raum zu stellen (ggf. ist hierfür eine Versicherung durch den Auftraggeber abzuschließen).
Die Kranbereitstellung sowie Wasserhaltungsmaßnahmen sind nicht in unserem Lieferumfang enthalten.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Auftragnehmer haftet gleich aus welchem Rechtsgrund grundsätzlich nicht für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Kosten für die Ersatzbeschaffung von Energie, Umsatz- oder Zinsverluste, Datenverluste oder Datenbeschädigungen sowie nicht für indirekte und Folgeschäden. Im Übrigen ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers einschließlich aller Vertragsstrafen auf 100 % des Gesamt- auftragswertes netto begrenzt. Dies gilt nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder arglistig verschwiegene Mängel.
8.2 Lohnsätze
Die Löhne werden vor Beginn aller Arbeiten vereinbart.
Montagen und Demontagen werden nach dem tatsächlich anfallenden Arbeitsaufwand zu den aktuell gültigen Verrechnungssätzen berechnet (anhand von Abrechnungsscheinen, die der Auftraggeber abzeichnet).
8.3 Arbeitszeit und Zuschläge für Mehrarbeit
Unsere Normal-Arbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich.
Der Zuschlag an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen beträgt 100 v.H.
Ab der 9. Arbeitsstunde beträgt der Zuschlag für Mehrarbeiten
- an Normal-Arbeitstagen 25 v.H.
- an Sonn- und Feiertagen 150 v.H
8.4 Montagezulagen
Fahrtkilometer werden nach Anfall berechnet. Hierfür setzen wir die aktuell gültigen Verrechnungssätze an. Der Auftraggeber gewährt unseren Monteuren während der Montagedauer eine Auslösung von 35,00 €/Tag.
Für Übernachtung berechnen wir eine Vergütung nach Aufwand. Diese entfällt, wenn die Übernachtung durch den Auftraggeber selbst gestellt werden.
Bei vereinbarten Arbeiten unter extremen Bedingungen (anhaltende Kälteperiode, Dauerregen usw.) erheben wir eine Erschwerniszulage, die mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart wird.
8.5 Werkzeuggeld
Für die Bereitstellung von Montagegeräten und -werkzeugen wird eine Pauschale in Höhe von 5% der Lohnsumme in Rechnung gestellt.
8.6 Abrechnung nicht im Angebot enthaltener Leistungen
Bestimmte Leistungen - Abrissarbeiten von alten Bauteilen, Montage der Elektrotechnik in Altgebäuden u.ä. - lassen sich nur nach Aufwand berechnen. Hier gelten unsere Stundensätze nach Pkt. 8.2 und 8.3.
8.7 Zusammenfassung
Alle Angaben über Beginn, Zeitdauer und Kosten der Montagen können nur aufgrund unserer Erfahrungen geschätzt werden. Durch unvorhersehbare Umstände, die durch uns nicht beeinflussbar sind - extreme Frostperioden, Hochwasser usw. - kann es zu Verzögerungen kommen. Diese berechtigen den Auftraggeber nicht zu Abzügen oder Schadenersatzklagen.
Unsere Monteure arbeiten nach unseren Plänen und Zeichnungen. Bei Änderungswünschen ist eine Absprache mit uns erforderlich, ansonsten wird eine Haftung abgelehnt. Für Ratschläge unserer Monteure und deren Arbeiten können wir nicht haften, wenn diese von unseren konkreten Arbeitsaufträgen abweichen.
Änderungen und Mehrarbeiten, die außerhalb unseres Lieferumfanges liegen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Mit der Fertigstellung der montierten Anlage gilt diese als betriebsbereit. Die Anlage wird von uns vorgeführt, deren Funktion demonstriert und das Bedienpersonal eingewiesen. Bei der Anlagenübergabe werden entsprechende Übergabeprotokolle ausgestellt, die von Auftraggeber und Auftragnehmer zu bestätigen sind. Damit gilt die Anlage als abgenommen.
9. Gerichtsstand
Bei Klärung eventueller Streitigkeiten befindet sich unser Gerichtsstand in Jena.